Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Angebotes und sämtlicher Verträge, die von Pers-Con Personal Consulting GmbH (im Folgenden kurz: PERSCON) abgeschlossen werden, auch wenn im Einzelfall keine ausdrückliche Bezugnahme darauf erfolgt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn PERSCON diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

I. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung durch den Kunden oder durch die Ausführung der Leistung von PERSCON zustande. Alle von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

II. Leistungserbringung

PERSCON wird alle geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters erbringen und ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen in die Leistungserbringung einzubinden. Der Auftraggeber ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet und wird dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig gegeben sind. Er sorgt insbesondere dafür, dass alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht übermittelt werden und wird PERSCON von Umständen informieren, die für die Ausführung des Auftrages erkennbar von Bedeutung sind.

III. Datenschutz und Geheimhaltung

PERSCON verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Informationen über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe durch diesen an Dritte ist unzulässig. Kunden und Bewerber willigen ein, dass personenbezogenen Daten (Kundennummer, Name, Titel, Beruf, Branche, Anschrift, Statistikdaten) für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und zum Zwecke von eigenen Informations- und Werbemaßnahmen automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Bewerber erklären die Zustimmung zur Übermittlung der Daten zu Zwecken der Personalvermittlung an Kunden.

IV. Haftung

Sämtliche Informationen über Kandidaten, die an den Kunden weitergeleitet werden, beruhen auf Angaben der Bewerber. PERSCON übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den Bewerbern getätigten Angaben oder beigelegten Unterlagen (Zeugnisse, Empfehlungsschreiben, etc). Die Personalsuch- und -auswahldienstleistungen von PERSCON ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages von einem von PERSCON vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. PERSCON lehnt jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis anvertraut werden. PERSCON haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler und nur bis zur Höhe der Kosten des konkreten Auftrages. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend gemacht werden.

V. Honorare

Das Honorar für die Personalsuche bzw. -auswahl richten sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei die definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert werden und versteht sich netto zuzüglich USt. und etwaiger Abgaben und wird mit Rechnungslegung ohne Skonto sofort fällig. Werden für die jeweilige Personalsuche und -auswahl Nachlässe gesondert vereinbart oder gewährt, gelten diese nur dann, wenn die zugehörige Zahlung jeweils fristgerecht erfolgt. Anfallende Spesen wie Reise-, Aufenthalts- und Bewirtungsspesen für Berater und gegebenenfalls für Kandidaten sowie Barauslagen werden zusätzlich zu dem Honorar in Rechnung gestellt sofern nicht anders vereinbart. PERSCON behält sich vor, die Entgegennahme von Aufträgen von einer allfälligen Vorauszahlung (Commitment Fee) abhängig zu machen.
Ein Honoraranspruch für PERSCON entsteht insbesondere auch dann zur Gänze, wenn der Kunde oder ein Dritter, an den der Kunde Bewerberunterlagen weitergegeben hat, mit einem von PERSCON evaluierten Bewerber binnen 24 Monaten einen Beschäftigungsvertrag (Dienstvertrag, Werkvertrag etc.) abschließt.

Ein Honoraranspruch für PERSCON entsteht ebenso wenn sich ein von PERSCON vorgeschlagener Bewerber unabhängig von der Vermittlung durch PERSCON direkt beim Kunden vorstellt und es in weiterer Folge zu einem Beschäftigungsvertrag mit diesem Bewerber kommt. Zusätzlich entsteht ein Honoraranspruch für PERSCON, wenn ein Beschäftigungsvertrag nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Kunde ohne beachtenswerten Grund wider Treu und Glauben davon Abstand nimmt. Gewährt PERSCON für den Bereich der Personalsuche und -auswahl eine Wiederbesetzungsgarantie, werden die dafür geltenden Konditionen in der Auftragsbestätigung festgehalten. Diese Garantie gilt grundsätzlich einmalig pro Auftrag und bei identer Position.

VII. Insertionsservice und Insertionshaftung

PERSCON übernimmt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden die Personalanzeigenschaltung (Inserate) in jenen Medien, die mit dem Kunden für die jeweilige Personalsuche und -auswahl vereinbart wurden. Wünscht der Auftraggeber die Anzeigenschaltung unter Heranziehung von eigenen Druckunterlagen, so hat er diese rechtzeitig in der für das jeweilige Medium erforderlichen Übermittlungsform bereitzustellen. PERSCON haftet nicht für die inhaltliche und formelle Richtigkeit der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen. PERSCON haftet nicht für die Druckqualität, insbesondere nicht für geringfügige Farbabweichungen gegenüber einer Original-Farbvorlage. PERSCON haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Anzeigentexte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Anzeige einschließlich sämtlicher Grafiken gegen keinerlei gesetzliche Bestimmung verstößt und frei von Rechten Dritter ist. Sollte PERSCON aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung, verursacht durch den Auftraggeber, in Haftung gezogen werden, so ist der Auftraggeber gegenüber PERSCON zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Schäden, die PERSCON aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Wettbewerbs- bzw. Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverstößen entstehen, insbesondere für sämtliche Folgeschäden wie Einschaltkosten für Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung PERSCON vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer aus Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz inklusive sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Eine Zurückziehung bzw. Abänderung von Aufträgen ist grundsätzlich nur nach Zustimmung des jeweiligen Mediums möglich. Dabei entstehende Kosten werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. PERSCON haftet nicht für Schäden,
die dem Auftraggeber durch das Nichterscheinen einer Anzeige an einem bestimmten Tag bzw. durch Druck- und Satzfehler entstehen.

VIII. Keine Rückvergütung für Bewerber

Bewerbern werden keinerlei Kosten oder Reise-, Aufenthalts- und/oder Bewirtungsspesen oder Ersatzzahlungen für Verdienstentgang o.ä. ersetzt. Für den Fall, dass gesondert ein Spesenersatz vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Bewerber und dem Kunden.

IX. Schutz des geistigen Eigentums

Alle Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei PERSCON. Der Kunde erhält nur jene Rechte, die ihm in den Einzelverträgen ausdrücklich eingeräumt werden. Im Zweifel ist die Einräumung von Rechten restriktiv zu interpretieren und gilt ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht als nicht eingeräumt. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die von PERSCON geschaffenen Leistungsergebnisse (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen) nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und/ oder unentgeltliche Weitergabe von Leistungsergebnissen jeglicher Art an Dritte einer
schriftlichen Zustimmung von PERSCON.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr nach dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis wird als Gerichtsstand ausdrücklich das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Stand: Wien, Mai 2026.